
Wann ist eine Behandlung sinnvoll?
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bei Steifheit und Widersetzlichkeit (im Umgang und beim Reiten)
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bei Taktfehlern in den verschiedenen Gangarten
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bei unterschiedlichen Formen der Lahmheit (schulmedizinisch abgeklärt)
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bei Schmerzanzeichen des Bewegungsapparates
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bei einseitiger Kopf- und/oder Schweifhaltung
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nach einem schweren Sturz, um die Veränderung einer Struktur, die nicht unbedingt sichtbar sein muss, zu behandeln
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nach einer Komplikation beim Abfohlen
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nach einer durchgemachten Erkrankung, sofern danach Bewegungsveränderungen bestehen
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zur Unterstützung einer Rehabilitation nach Verletzungen oder OP‘s
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in Form eines jährlichen Check-up’s, um präventiv vorzubeugen
Die Grenzen der Osteopathie
Folgendes gehört definitiv in die Hände eines Tierarztes!
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Frakturen
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Blutungen
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Tumorerkrankungen
Hier kann die Osteopathie lediglich die Schulmedizin unterstützen, sofern dies mit dem Tierarzt abgesprochen wurde.